Mitgliedschafts-, Beitrags- und Gebührenordnung ab dem 01.01.2012
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.11.2011
Allgemeines
Allgemeines
- Der Jahresbeitrag gilt unabhängig vom Tag des Eintritts in den Verein für das laufende Kalenderjahr.
- Bei Familienangehörigen und Lebenspartnern zählt als Erstmitglied dasjenige mit dem höheren Beitrag.
- Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 6 Wochen nur zum Ende eines Kalenderjahres kündbar.
- Mietverträge für Brettlager- und Bootsliegeplätze können bei Verfügbarkeit jederzeit für eine Mindestdauer von 12 Monaten geschlossen und danach mit einer Frist von 4 Wochen zum nächsten Monatsende gekündigt werden; nicht verbrauchte Monatsmieten werden erstattet.
- Die Mitgliedschaft im Verein ist an die Zustimmung zur Haftungsausschlusserklärung gebunden.
- Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Ableistung eines jährlichen Ordnungsdienst-Tages. Ausgenommen sind Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und passive Mitglieder. Eine Ablösung kann durch Freikauf oder durch Übernahme anderer Tätigkeiten für den Verein nach Entscheidung des Vorstands erfolgen. Für zusätzlich geleistete Ordnungsdienste wird nach dem Saisonende eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
- Für den Eintritt nach dem 31.07. eines Jahres gelten folgende Sonderregelungen:
- Freistellung vom Ordnungsdienst im Eintrittsjahr,
- reduzierter Beitrag für Jugendliche im Eintrittsjahr.
- Beiträge, Gebühren und Mieten werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Bankgebühren für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren sind die Beträge im ersten Monat eines Kalenderjahres vom Mitglied unaufgefordert auf das Vereinskonto zu überweisen. Bei Nichteingang kann ab dem zweiten Monat eine Rechnung, bei unerledigten Lastschriften eine Mahnung erstellt werden.
| Jahresbeitrag für Erwachsene (ab 18 Jahre) |
55,- € |
| Jahresbeitrag für Jugendliche als Einzelmitglied (unter 18 Jahre) |
40,- € |
|
Jahresbeitrag für Familienangehörige oder Lebenspartner (ein Haushalt, ein Konto)
für jedes weitere Mitglied
|
35,- € |
| reduzierter Beitrag für Jugendliche im Aufnahmejahr bei Eintritt nach dem 31.07. |
25,- € |
| Jahresbeitrag für passive Mitglieder | 30,- € |
| Aufnahmegebühr für alle Erwachsenen | 50,- € |
| Aufnahmegebühr für alle Jugendlichen | 25,- € |
| Jahresmiete für einen Material-Lagerplatz in den Clubgaragen | 66,- € |
| Jahresmiete für einen Bootsliegeplatz | 78,- € |
| Gebühr für Freikauf vom Ordnungsdienst | 25,- € |
| Gebühr nach Nichtantritt des Ordnungsdienstes | 50,- € |
| Aufwandsentschädigung für zusätzlich geleisteten Ordnungsdienst | 25,- € |
| Gebühr für Rechnung oder Mahnung (nach vorheriger Zahlungserinnerung) | 5,- € |
| Downloads: | Beitrittserklärung |
| Haftungsausschlusserklärung | |
| Clubsatzung |

